- Auf der Gesamtanlage A.________Veranstaltung gilt grundsätzlich ein Musikschallpegel von max. Leq 75 dB(A)/10s (Hintergrundmusik). - Auf dem Eishockeyfeld wie auf der übrigen Anlage dürfen für das Hockeyspielen nur Softpucks verwendet werden. - Ausser jeweils am 31.12. und am 01.01. dürfen die Eisflächen nach 22:00 Uhr nicht mehr benützt werden. - Ausserhalb der Betriebszeiten darf durch die Benützung der Eismaschine kein akustisches Signal ertönen (z.B. beim Rückwärtsfahren). - Musikveranstaltungen mit höheren Schallpegeln sind im Einzelbewilligungsverfahren zu beurteilen. Die Anzahl der Anlässe richtet sich nach der ortsüblichen Praxis.