Bei einer geltungszeitlichen Auslegung des Begriffs «öffentlicher Anlass» sei allerdings zu berücksichtigen, dass sich in den letzten Jahren die Haltung zu Anlässen wie der A.________Veranstaltung in der Gesellschaft verändert habe. Dies drücke sich unter anderem in der grossen Akzeptanz der Bevölkerung dieses und weiterer Grossanlässe in der Region aus. Es sei daher vertretbar, die Zonenkonformität der mit dem Bauvorhaben verbundenen jährlich auf 71 Betriebstage beschränkten Nutzung für mobile Bauten zu bejahen.