Der Beschwerdegegner verweist darauf, dass die Zonenkonformität im Rahmen der Baubewilligung geprüft und bejaht worden sei. Die Rüge sei daher verspätet. Im Übrigen dürfe das Widerrufsverfahren nicht dafür missbraucht werden, das ursprüngliche Baubewilligungsverfahren nochmals von vorne neu durchzuspielen.