Deshalb setzt ein Widerruf voraus, dass die Ausführung des Bauvorhabens wesentliche Interessen verletzen würde. Hat eine gutgläubige Bauherrschaft im Vertrauen auf die erhaltene Baubewilligung bereits Dispositionen getroffen, die sie nicht rückgängig machen kann, so werden die Anforderungen für einen Widerruf weiter erhöht. Es liegt auf der Hand, dass der Beschwerdegegner nicht nur für die vergangenen, sondern auch im Hinblick auf die zukünftigen Veranstaltungen Investitionen getätigt hat und daher im Falle eines Widerrufs finanzielle Nachteile erleiden würde.