Aus den voranstehenden Erwägungen folgt, dass die Rechtssicherheit nicht erst dann beeinträchtigt wird, wenn die Bauherrschaft Investitionen getätigt hat. Vielmehr wird das Vertrauen der Bauherrschaft in einen rechtskräftigen Bauentscheid, der nach einem ausgebauten Verfahren mit weitgehenden Prüfungs-, Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten zustande gekommen ist, grundsätzlich geschützt. Deshalb setzt ein Widerruf voraus, dass die Ausführung des Bauvorhabens wesentliche Interessen verletzen würde.