b) Zur Beschwerde gegen einen Widerrufsentscheid ist legitimiert, wer in einer besonderen Beziehungsnähe zur Streitsache steht.5 Die Beschwerdeführenden, deren Widerrufsgesuch teilweise abgewiesen worden ist, sind durch den vorinstanzlichen Entscheid formell beschwert. Als Eigentümer von Nachbarparzellen zum Baugrundstück sind sie durch die Verweigerung des Widerrufs der Baubewilligung auch materiell beschwert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist demnach einzutreten. 2. Nichtigkeit