Die Verfahrensbeteiligten, das AUE, Abteilung Immissionsschutz, und die Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, erhielten zudem Gelegenheit, zum Beweisverfahren Stellung zu nehmen. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen