11. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch, holte beim AUE, Abteilung Immissionsschutz, sowie der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, eine Stellungnahme sowie bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Die Gemeinde und das AUE stellten keinen ausdrücklichen Antrag. Das Regierungsstatthalteramt beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen und verwies auf den angefochtenen Entscheid. Der Beschwerdegegner stellte den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.