2. der Baugesuchsteller und Gesuchsgegner sei anzuweisen, die Anlagen der A.________Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, unter Androhung der Ungehorsamsstrafen gemäss Art. 292 StGB; 3. Die Verfahrenskosten seien aufzuerlegen wem rechtens, nicht jedoch den Einsprechern und Gesuchstellern, diesen sei vielmehr eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.