«Sämtliche für den Auf- und Abbau der A.________Veranstaltung nötigen Arbeiten müssen auf die Arbeitszeiten gemäss Gemeindepolizeireglement der Gemeinde Interlaken beschränkt werden. An Wochenenden und in den Ruhezeiten gemäss Gemeindepolizeireglement dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden»; - für den Fall der Verletzung von Auflagen seien die Ungehorsamsstrafen gemäss Art. 292 StGB anzudrohen; 2. der Baugesuchsteller und Gesuchsgegner sei anzuweisen, die Anlagen der A.________Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, unter Androhung der Ungehorsamsstrafen gemäss Art.