Februar 2020 sowie des Amtsberichts Energie der AUE vom 11. Februar 2020 sowie dem Fachbericht der Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, vom 22. Oktober 2021 ergänzte. Darüberhinausgehend wies es das Gesuch ab und hielt fest, der Gesamtbauentscheid vom 21. Juni 2017 bleibe gültig. Es auferlegte dem Beschwerdegegner zudem die Kosten für das Lärmgutachten sowie den Fachbericht der Lärmfachstelle der Kantonspolizei Bern von CHF 8072.--. Parteikosten wurden keine gesprochen. 10. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Februar 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: