7. Mit Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen vom 13. August 2020 beantragten die Beschwerdeführenden, die Durchführung der A.________Veranstaltung auf der B.________ sei unter Kostenfolgen für die Saison 2020/2021 zu verbieten. Aufgrund der Covid-Pandemie beschloss der Beschwerdegegner, die A.________Veranstaltung nicht durchzuführen. Die Beschwerdeführenden zogen das Gesuch trotz Anfrage des Regierungsstatthalteramtes nicht zurück. Dieses wies das Gesuch ab, soweit es nicht gegenstandslos geworden war und schlug die Kosten zur Hauptsache.3