Mit Verfügung vom 17. Januar 2020 veranlasste das Regierungsstatthalteramt die erneute Publikation des Baugesuchs und holte verschiedene Fachberichte ein. Gestützt auf eine E-Mail der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern vom 24. Januar 2020 forderte das Regierungsstatthalteramt den Beschwerdegegner mit Verfügung vom 28. Januar 2020 zur Einreichung eines Lärmgutachtens eines Akustikbüros auf. Am 14. Februar 2020 erhoben die Beschwerdeführenden erneut Einsprache und stellten zudem ein «Gesuch um Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes». Am 12. März 2020 zog der Beschwerdegegner das Baugesuch vom 4. April 2018 zurück.