Frage der von den Beschwerdeführenden geltend gemachten Lichtverschmutzung prüfen müssen. Die BVE hiess deshalb die Beschwerde teilweise gut, hob den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 1. Mai 2019 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zurück.