4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) ein. Mit Entscheid vom 2. September 2019 erwog die BVE, die Baugesuchsunterlagen müssten verbessert und die Publikation wiederholt werden. Die Vorinstanz habe zudem den Sachverhalt in entscheidenden Punkten nicht oder nur unvollständig abgeklärt, so in Bezug auf die Einhaltung der Lärmvorschriften und der Energiegesetzgebung (temporäre Heizung der Winter Lounge). Diesbezüglich müsse ein Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern eingeholt werden.