3. Mit Gesamtbauentscheid vom 1. Mai 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli die Baubewilligung für die folgende zusätzliche Nutzung des H.________ Restaurants: Täglich während den Betriebszeiten von A.________Veranstaltung zwischen 22.00 – 00.30 Uhr (ohne unveränderte Ausnahmen an Heiligabend, Weihnachten, Silvester und Neujahr). Nach 22.00 Uhr dürfen keine neuen Gäste im H.________ Restaurant aufgenommen werden. Die Betriebszeit von 22.00 – 00.30 Uhr ist für Gäste vorbehalten, die sich bereits im Restaurant verpflegt haben und noch im Restaurant verweilen möchten sowie für angemeldete Gäste (Betriebsanlässe).