2. Der Beschwerdegegner reichte am 6. April 2018 bei der Gemeinde Interlaken ein am 4. April 2018 unterzeichnetes Baugesuch ein für die Anpassung des Betriebskonzepts des H.________ Restaurants und der Gastgewerbebewilligung (Öffnungszeiten neu Montag bis Sonntag 10.00 bis 00.30 Uhr [bisher 10.00 bis 22.00 Uhr]) mit unveränderten Ausnahmen (24. Dezember: 10.00 bis 18.00 Uhr; 25. Dezember: 11.00 bis 18.00 Uhr; 31. Dezember und 1. Januar: 10.00 bis 01.00 Uhr). Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 2. August 2018 fand eine Einigungsverhandlung statt. An dieser fanden die Parteien zwar keine Lösung, vereinbarten jedoch weitere Verhandlungen.