1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Linden vom 20. Dezember 2021 wird hinsichtlich des Balkons im Dachgeschoss aufgehoben. Dem Baugesuch vom 2. September 2019 wird hinsichtlich des Balkons im Dachgeschoss der Bauabschlag erteilt. 2. Es wird festgestellt, dass der Bauentscheid der Gemeinde Linden vom 20. Dezember 2021 hinsichtlich des Neubaus einer Doppelgarage und des Palett- und Kragarmregals als Sichtschutz unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist.