Der Balkon müsse statischen Ansprüchen genügen und müsse aufgrund der Statik entsprechend verankert und abgestützt werden, was wiederum Einfluss auf das Erscheinungsbild habe. Der geplante Balkon verfüge sodann über eine volle Sicht auf die Liegenschaft Nr. I.________ und auf die Parzelle Nr. G.________. Es sei mit zusätzlichen Lärmemissionen auch am Abend nach den geschäftlichen Aktivitäten beim Werkhof zu rechnen.