Rügen, welche direkt die projektierte Doppelgarage betreffen, bringt der Beschwerdeführer keine vor. Damit wehrt er sich nicht gegen die bewilligte Doppelgarage, womit er diese vom Streitgegenstand ausnahm. Gleiches gilt für das von der Vorinstanz nicht bewilligte Palett- und Kragarmregal als Sichtschutz. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). 4 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14.