Im Zusammenhang mit dem projektierten Neubau einer Doppelgarage führt er lediglich aus, damit solle offensichtlich der Unterstand legalisiert werden, welcher schon seit mehreren Jahren bestehe. Da der besagte, vorbestehende Unterstand nicht in direktem Zusammenhang mit der darunter projektierten Doppelgarage steht, ändert die von der Vorinstanz erteilte Bewilligung für diese Doppelgarage nichts am Rechtszustand des Unterstands. Selbst wenn dieser rechtswidrig sein sollte, würde die hier von der Vorinstanz erteilte Baubewilligung mit anderen Worten nicht zu einer Legalisierung des Unterstands führen.