Mit dem angefochtenen Entscheid vom 20. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für den Neubau einer Doppelgarage sowie eines Balkons und den Bauabschlag für das Aufstellen eines Palett- und Kragarmregals als Sichtschutz. Der Beschwerdeführer wehrt sich mit seiner Beschwerde einzig gegen den Balkon auf Höhe des Dachgeschosses. Im Zusammenhang mit dem projektierten Neubau einer Doppelgarage führt er lediglich aus, damit solle offensichtlich der Unterstand legalisiert werden, welcher schon seit mehreren Jahren bestehe.