3. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 23. Dezember 2021 Beschwerde bei der Gemeinde Linden ein. Diese leitete die Beschwerde am 3. Januar 2022 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiter. Die Beschwerde ging am 5. Januar 2022 bei der BVD ein. Mit Verfügung vom 6. Januar 2022 eröffnete das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, den Schriftenwechsel. Eine weitere Eingabe des Beschwerdeführers vom 17. Januar 2022 mit dem Titel «Anfechtung Bauentscheid zu Baugesuch 17/2019 der Gemeinde Linden vom 20.12.2021» erreichte die BVD am 19. Januar 2022.