Aufgrund von Unstimmigkeiten bezüglich der genauen Lage und Materialisierung der Regalwand konnte in der Folge keine Einigung zwischen den Beteiligten gefunden werden, weshalb sowohl der Beschwerdeführer als auch sein Sohn die Erteilung eines Näherbaurechts verweigerten. Der Beschwerdeführer liess mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 verlauten, dass sie auf der vereinbarten Variante aus dem Jahr 2002 beharren würden. Mit Bauentscheid vom 20. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde Linden für den Neubau der Doppelgarage und des Balkons die Baubewilligung, für die ersuchte Projektänderung (Aufstellen eines Palett- und Kragarmregals als Sichtschutz) verhängte sie jedoch den Bauabschlag.