Bereits im Jahr 2002 war die Erstellung einer Regalwand mit Sichtschutzfunktion geplant. Damals ersuchte der Beschwerdegegner um Bewilligung für den Neubau eines offenen Lagerregals, für die Verlängerung des Hallenkrans und für einen Abstellplatz für Baumaterialien. Der 1/9 BVD 110/2022/2