3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin 1 die Parteikosten im Betrag von CHF 792.95 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - F.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Adelboden, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat