Erstere verfügt zudem nur über eine Betriebsbewilligung. Ob sie ebenfalls baubewilligungspflichtig wäre bzw. im Falle der Baubewilligungspflicht bewilligt werden könnte, ist vorliegend nicht zu prüfen, da diese Schneebar an einem anderen Standort auf der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.________ nicht Streitgegenstand dieses Verfahrens bildet.