In den letzten zwei Wintersaisons habe die Piste aufgrund der von den Beschwerdeführenden vorgenommenen Absperrung des Grundstücks Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.________ von der Beschwerdegegnerin 2 verlegt und damit verschmälert werden müssen. Seither sei auch der von derselben Fläche aus startende Skilift B.________ nicht mehr in Betrieb. Bereits diese Umstände würden aufzeigen, dass das Bauvorhaben eine Beeinträchtigung des Schneesportbetriebs (Verlegung und Verschmälerung der Skipiste) aber insbesondere auch Auswirkungen auf die Sicherheit der Pistenbenützer zur Folge habe.