c) Die Beschwerdeführenden bringen vor, es fehle ein im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragenes Pistenrecht zu Lasten der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.________, es fehle ebenfalls ein Recht zur Beschneiung. Es liege keine schriftliche Zustimmung der Eigentümerin der Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.________ zur Erstellung oder zum Betrieb einer Skipiste über oder zur Beschneiung von dieser Parzelle vor. Sie hätten daher ein gerichtliches Verbot zum Bau und Betrieb einer Piste und deren Beschneiung erlangt. Ein Zivilprozess zur Durchsetzung dieses Verbots sei vor dem Regionalgericht Oberland hängig.