Nach Art. 7 Abs. 2 OrV DIJ legen sodann die Generalsekretärin oder der Generalsekretär und die Vorsteherinnen und Vorsteher der Ämter Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich fest und umschreiben die Organisation und die wichtigsten Abläufe ihrer Organisationseinheit in einem Reglement, soweit die Geschäftsordnung der Ergänzung bedarf. Gemäss Amtsreglement des AGR28, welches sowohl von der Direktorin als auch vom Amtsvorsteher des AGR unterschrieben wurde, unterzeichnen die Abteilungsvorstehenden die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Geschäfte und Verfügungen.