Mit Entscheid vom 22. April 2021 (BVD 120/2021/10) beurteilte die BVD die Frage der Baubewilligungspflicht der strittigen Bartheke aus Schnee an derselben Stelle und kam in Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 1 zum Schluss, dass das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligungspflicht dieses Vorhabens zu Recht bejahte. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Zur Frage der Grösse der Schneebar waren die Angaben des Beschwerdeführers 1 damals widersprüchlich. So hat er diese im Plan als Beilage seines Gesuchs um Betriebsbewilligung vom 22. Januar 201926 selber mit den Massen 12 m x 12 m eingetragen.