Angefochten ist vorliegend der Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 31. Januar 2022 sowie die Verfügung des AGR vom 22. November 2021, mit welchen für das Betreiben der strittigen Bartheke aus Schnee vom Dezember bis April die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung nach RPG verweigert wurde. Soweit die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde auf ein Schneedepot des ab der Terrasse ihres Betriebs geräumten Schnees östlich des Kiosks auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.________ eingehen, ist dies nicht Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Auf diese Vorbringen ist daher nicht einzutreten.