5. Mit Verfügung vom 8. April 2022 gab das Rechtsamt bekannt, dass es die Beschwerdeakten BVD 120/2021/10 (Schneebar, Baubewilligungspflicht) zum vorliegenden Beschwerdeverfahren beigezogen habe. Gleichzeitig informierte das Rechtsamt, dass es das in der Stellungnahme vom 18. März 2022 des AGR erwähnte Amtsreglement ediert habe und das AGR dieses mit Schreiben vom 5. April 2022 eingereicht habe. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme. Von dieser Gelegenheit machten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 20. April 2022 Gebrauch.