4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet21, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 4. März 2022 beantragt die Beschwerdegegnerin 1 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Regierungsstatthalteramt verzichtet mit Eingabe vom 18. März 2022 auf das Einreichen einer vollständigen Beschwerdevernehmlassung und verweist in erster Linie auf die Begründung im angefochtenen Entscheid. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 18. März 2022 die Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt die Beschwerdegegnerin 2 mit Beschwerdeantwort vom 23. März 2022.