3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. Februar 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauabschlags vom 31. Januar 2022 und Rückweisung der Akten an die Vorinstanz zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen, eventuell sei für den Betrieb der Schneebar gemäss eingereichtem Gesuch die Betriebsbewilligung zu erteilen.