Das Regierungsstatthalteramt stellte mit Verfahrensprogramm vom 13. September 202119 seine Zuständigkeit fest und liess das Vorhaben mit folgender Umschreibung im Anzeiger sowie im kantonalen Amtsblatt publizieren: «Errichten und Betreiben einer aus Schnee erstellten Bartheke (Dezember bis April). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank bei normalen Öffnungszeiten von Dezember bis April umfassend einen Ausschankraum (bestehender Kiosk) ohne Sitz- resp. Stehplätze und einen Aufenthaltsbereich mit 25 Sitz- resp. Stehplätzen.»