Der Standort der ersuchten Bartheke aus Schnee liegt unverändert in der Landwirtschaftszone sowie innerhalb der in der «ÜO Nr. I.________» festgelegten Beschneiungsfläche. Im Begleitschreiben zum Baugesuch führte der Beschwerdeführer 1 aus, es werde einzig eine Theke aus Schnee aufgeschüttet, welche weniger als 10 m2 Grundfläche und weniger als 10 m3 Volumen aufweise.16 Gemäss dazugehörigem Plan17 und Angaben im erwähnten Schreiben18 soll die Bar hufeisenartig um den bestehenden Kiosk angeordnet werden mit einem äusseren Radius von 4.3 m, einer Breite der Theke von 0.8 m und einer dazugehörigen Aufenthaltsfläche von 15 m2.