Mit Verfügung vom 15. Januar 2021 stellte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligungspflicht der strittigen Schneebar mit 25 Stehplätzen und täglichen Betriebszeiten von Dezember bis April von 05.00 Uhr bis 00.30 des darauffolgenden Tages fest. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) mit Entscheid vom 22. April 2021 ab (BVD 120/2021/10). Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.