Mit Verfügung vom 10. September 202011 bat das Regierungsstatthalteramt den Beschwerdeführer 1 um Mitteilung, ob er eine Fortsetzung des koordinierten Baubewilligungsverfahrens oder ein Verfahren auf Feststellung der Baubewilligungspflicht beantrage. Im ersteren Fall sei das unvollständige Baugesuch zu vervollständigen. Mit Eingabe vom 14. September 202012 beantragte der Beschwerdeführer 1 den Erlass einer Feststellungsverfügung zur Frage der Baubewilligungspflicht der Schneebar. Nach