__ «Tourismusgebiet J.________» vom 23. August 20134 (im Folgenden «ÜO Nr. I.________») festgelegten Beschneiungsfläche. Auf Nachfrage des Regierungsstatthalteramts hielt der Beschwerdeführer 1 an diesem Gesuch mit Standort der Schneebar innerhalb des Beschneiungsperimeters fest.5 Mit Verfügung vom 5. Dezember 20196 wies das Regierungsstatthalteramt das Gesuch um Betriebsbewilligung A für die Schneebar ab und führte aus, diese sei im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zu überprüfen. Ein Baugesuch habe der Beschwerdeführer 1 bislang nicht einreichen wollen.