1. Der Beschwerdeführer 1 eröffnete in der Wintersaison 2019/2020 eine Schneebar, ohne für diese über eine Betriebsbewilligung zu verfügen. Mit E-Mail vom 8. Januar 20191 forderte die Gemeinde daher vom Beschwerdeführer 1 das nötige Gesuch ein und wies darauf hin, dass die Schneebar nicht betrieben werden dürfe, solange keine Betriebsbewilligung vorliege. Mit Schreiben vom 22. Januar 2019 reichte der Beschwerdeführer 1 bei der Gemeinde Adelboden ein Gastgewerbegesuch ein für die Erteilung einer Betriebsbewilligung A für das Errichten und Betreiben einer Schneebar «G.________» mit 25 Stehplätzen, von jeweils Januar bis April, auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.______