b) Die Auflage unter dem Titel «Bedingungen / Auflagen» des ersten Gedankenstrichs im Dispositiv der Baubewilligung der Stadt Bern vom 14. Januar 2022 wird insofern von Amtes wegen angepasst, als die Auflage in Ziffer E. des Fachberichts Immissionsschutz des AUE vom 17. August 2021, wonach die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA für adaptive Antennen gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 nicht erlaubt sei, aufgehoben wird. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird, und die Baubewilligung der Stadt Bern vom 14. Januar 2022 wird bestätigt.