2. a) Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Baubewilligung der Stadt Bern vom 14. Januar 2022 wird mit folgender Auflage ergänzt: Am OMEN 2 gemäss Standortdatenblatt vom 24. August 2020 (Revision: 1.12) ist eine Abnahmemessung durchzuführen. Wird der massgebende Grenzwert überschritten, ist die Mobilfunk-Basissta- tion innert einem Monat in den rechtmässigen Zustand zu bringen; dies muss messtechnisch belegt sein.