Einzig bezüglich der fehlenden Abnahmemessung beim OMEN 2 ist die Beschwerde gutzuheissen und die angefochtene Baubewilligung der Stadt Bern vom 14. Januar 2022 ist mit einer entsprechenden Auflage zu ergänzen (Abnahmemessungen beim OMEN 2). Von Amtes wegen wird die angefochtene Baubewilligung der Stadt Bern vom 14. Januar 2022 zudem dahingehend angepasst, dass die Auflage des Fachberichts Immissionsschutz des AUE vom 17. August 2021, wonach die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA für adaptive Antennen gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 nicht erlaubt sei, aufgehoben wird. Im Übrigen ist die angefochtene Baubewilligung zu bestätigen.