b) Die BVD hat die Sistierung des Beschwerdeverfahrens nach dem Entscheid des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 aufgehoben und das Verfahren weitergeführt. Baubewilligungen sind zu erteilen, wenn die Vorschriften des Planungs-, Bau- und Umweltrechts sowie die nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften eingehalten sind (Art. 2 Abs. 1 BauG). Diese Voraussetzung ist, wie dargelegt, erfüllt. Gründe für eine Sistierung des Verfahrens sind nicht mehr ersichtlich. Der gestellte («Eventual-«)Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin ist abzuweisen, soweit er nicht gegenstandslos geworden ist. 11. Kosten