a) Mit einer Auflage verfügte das AUE in der Ziffer 2 des Fachberichts Immissionsschutz vom 17. August 2021, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen gemäss dem Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 nicht erlaubt sei. In der Stellungnahme vom 29. Juni 2023 beantragt das AUE nunmehr, aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der BSIG vom 28. April 202235 sei die Auflage 2 in seinem Fachbericht betreffend die Anwendung des Korrekturfaktors aufzuheben. Hintergrund dieser Auflage war der Umstand, dass noch nicht alle Voraussetzungen für die Anwendung eines Korrekturfaktors erfüllt waren.