c) Im Zusammenhang mit dem Betrieb von adaptiven Antennen, die nach dem «Worst-Case- Szenario» bewilligt wurden, haben sich das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht mehrfach mit den Rügen zum Vorsorgeprinzip und zum Gesundheitsschutz auseinandergesetzt und dabei auch den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigt. Dabei setzte sich das Bundesgericht ausführlich mit verschiedenen neuen Studien, insbesondere auch zu oxidativem Stress und zu den Pulsationen, auseinander.31 Das Bundesgericht verneinte, dass die «Pulsation» der Strahlung im Rahmen der Grenzwerte der NISV negative gesundheitliche Auswirkungen verursachen