Bewilligung eintreten kann, eingehalten ist. Bei dieser Ausgangslage ist eine zusätzliche Abnahmemessung am OMEN 2.1 nicht erforderlich. Denn gemäss dem Situationsplan im Standortdatenblatt vom 24. August 2020 befinden sich die OMEN 2.1 und 2 an der gleichen Westfassade des Wohnhaus Bollwerk 27 auf der derselben Höhe. Somit liegen an beiden Orten ähnliche örtliche Verhältnisse vor. Wenn der Anlagegrenzwert am OMEN 2 daher eingehalten ist – was messtechnisch überprüft werden muss –, kann davon ausgegangen werden, dass dies auch am OMEN 2.1 der Fall ist.