Demnach kann nach der Vollzugshilfe für Metall neu eine Dämpfung von 20 dB statt 15 dB geltend gemacht werden. Angewendet auf den vorliegenden Fall beträgt die Immissionsfeldstärke am OMEN 4 rechnerisch rund 2.8 V/m. Damit liegt die Immissionsfeldstärke am OMEN 4 deutlich unter dem Wert von 80 Prozent des Anlagegrenzwertes. Auf eine NIS-Abnahmemessung am OMEN 4 kann unter diesen Umständen in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des AUE vom 12. Februar 2025 verzichtet werden.