d) Die Begründung des AUE, dass am OMEN 4 wegen der Begrenzung der Fassadendämpfung auf 15 dB auf eine Abnahmemessung verzichtet werden kann, ist für die BVD nachvollziehbar. In der Zwischenzeit wurde dem Umstand, dass eine Metallfassade eine höhere Dämpfwirkung als 15 dB hat, mit der Änderung vom 22. November 2024 der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobil funk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, Rechnung getragen.27 Demnach kann nach der Vollzugshilfe für Metall neu eine Dämpfung von 20 dB statt 15 dB geltend gemacht werden.